{"id":90,"date":"2017-03-06T14:09:27","date_gmt":"2017-03-06T13:09:27","guid":{"rendered":"http:\/\/mlmedizinprodukte.de\/?page_id=90"},"modified":"2017-04-25T13:46:26","modified_gmt":"2017-04-25T11:46:26","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/mlmedizinprodukte.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\">\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ml Medizinprodukte GmbH<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. Geltungsbereich<\/strong><br \/>\nDie Lieferungen, Leistungen und Angebote der ml Medizinprodukte GmbH (im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p><strong>II. Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt<\/strong><br \/>\n1. Die Angebote der Fa. ml Medizinprodukte GmbH sind freibleibend und unverbindlich.<br \/>\n2. Der Auftraggeber ist sechs Wochen an seinen Auftrag gebunden. Auftr\u00e4ge bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Best\u00e4tigung als erteilt.<br \/>\n3. Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sind nur g\u00fcltig, wenn der Verk\u00e4ufer sie schriftlich best\u00e4tigt. Das gleiche gilt f\u00fcr die Zusicherung von Eigenschaften.<br \/>\n4. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktions\u00e4nderungen f\u00fcr Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich vor, sofern diese \u00c4nderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgem\u00e4\u00dfe Zweck nicht erheblich eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n<p><strong>III. Preise<\/strong><br \/>\n1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zu leisten.<br \/>\nDie Katalogpreise sind Netto-Preise, zuz\u00fcglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.<br \/>\n2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 4% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<br \/>\n3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers und sind sofort f\u00e4llig.<br \/>\n4. Unter Abbedingung der \u00a7\u00a7 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers legt der Auftragnehmer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des K\u00e4ufers erf\u00fcllt sind.<br \/>\n5. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einl\u00f6st oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Auftragnehmer andere Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen, auch wenn sie Wechsel oder Schecks hereingenommen hat, in diesem Fall ist der Verk\u00e4ufer au\u00dferdem berechtigt, bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher sonstiger Vertr\u00e4ge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>V. Zur\u00fcckbehaltung, Aufrechnung, Abtretung<\/strong><br \/>\n1. Dem Auftraggeber steht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den vom Auftragnehmer gelieferten Waren nicht zu. Entsprechendes gilt f\u00fcr alle anderen vom Auftragnehmer dem Auftraggeber \u00fcbergebenen und zug\u00e4ngig gemachten Gegenst\u00e4nde.<br \/>\n2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<br \/>\n3. Der Auftraggeber kann seine vertraglichen Rechte ohne Zustimmung vom&nbsp; Auftragnehmer nicht auf Dritte \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zu Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Auftraggeber jetzt oder k\u00fcnftig zustehenden Anspr\u00fcchen vor.<br \/>\n2. Der Auftraggeber ist zu Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter \u2013 insbesondere Gerichtsvollzieher \u2013 auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen. Kosten und Sch\u00e4den tr\u00e4gt der Auftraggeber.<br \/>\n<strong><br \/>\nVII. Fristen, Termine, Teillieferungen<\/strong><br \/>\n1. Die Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen des Auftragnehmers beginnen mit Vertragsabschluss, sind aber nur g\u00fcltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Best\u00e4tigung \u00fcber den Liefertermin der Schriftform.<br \/>\n2. Der Auftragnehmer bem\u00fcht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Ger\u00e4t der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen.<br \/>\n3. Die Dauer der von dem Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.<br \/>\n4. Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen den Schaden vors\u00e4tzlich oder gro\u00df fahrl\u00e4ssig verursacht haben.<br \/>\n5. Macht der Auftraggeber von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzanspr\u00fcche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.<br \/>\n6. Die erweiterte Haftung gem\u00e4\u00df \u00a7 287 BGB wird ausgeschlossen.<br \/>\n7. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren auch nachtr\u00e4glich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Wenn die Behinderung l\u00e4nger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n<strong><br \/>\nVIII. Versand, Verpackung, Montage<\/strong><br \/>\n1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer f\u00fcr den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur f\u00fcr den Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. S\u00e4mtliche Lieferungen werden vom Auftragnehmer gegen Transportsch\u00e4den versichert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Transportsch\u00e4den dem&nbsp; Auftragnehmer unverz\u00fcglich mitzuteilen, sowie s\u00e4mtliche Nachweise zur Feststellung des Schadens gegen\u00fcber der Versicherung zu beschaffen und vorzulegen.<br \/>\n2. Der Auftragnehmer berechnet die Verpackung zu Selbstkosten. Die Verpackung wird nicht zur\u00fcckgenommen.<br \/>\n3. Die Lieferungen des Auftragnehmers schlie\u00dfen keine Montage oder Inbetriebnahme beim Auftraggeber ein, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist.<br \/>\n<strong><br \/>\nIX. Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nDie Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Ware der zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcbergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung aus Gr\u00fcnden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald der Auftragnehmer den Auftraggeber von seiner Versandbereitschaft schriftlich oder m\u00fcndlich verst\u00e4ndigt hat.<\/p>\n<p><strong>X. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><br \/>\n1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesichte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialm\u00e4ngel schadhaft, liefert der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers \u2013 insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgesch\u00e4den des Auftraggebers \u2013 Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind zul\u00e4ssig.<br \/>\n2. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich ausdr\u00fccklich vereinbart worden ist.<br \/>\n3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung bei Ankunft unverz\u00fcglich auf Transportsch\u00e4den zu untersuchen und dem Auftragnehmer von etwaigen Sch\u00e4den oder Verlusten sofort, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Anlieferung, schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen. Im \u00fcbrigen m\u00fcssen dem Auftragnehmer offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten. Ein Versto\u00df gegen die vorstehenden Verpflichtungen schlie\u00dft jedweden Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen\u00fcber dem Auftragnehmer aus.<br \/>\n4. Schl\u00e4gt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gem. Ziffer 1 nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen.<br \/>\n5. Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, wegen Nichterf\u00fcllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.<\/p>\n<p><strong>XI. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\n1. Der Erf\u00fcllungsort ist St. Ingbert.<br \/>\nSoweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, wird f\u00fcr etwaige Streitigkeiten aus den Vertr\u00e4gen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen f\u00fcr beide Teile nach Wahl vom Auftragnehmer das Amts- oder Landgericht St. Ingbert als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Auftraggebers unbekannt ist.<br \/>\n2. Es gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p><strong>XII. Wirksamkeit<\/strong><br \/>\n1. Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zus\u00e4tzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollst\u00e4ndig und ersetzen alle fr\u00fcheren m\u00fcndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.<br \/>\n2. Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen oder der bei Vertragsabschluss zus\u00e4tzlich getroffenen Vereinbarung unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, bleibt die G\u00fcltigkeit der vertraglichen Vereinbarungen im \u00fcbrigen hiervon unber\u00fchrt. Die Parteien sind verpflichtet eine unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchf\u00fchrbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt.<br \/>\n3. Die \u00dcberschriften dienen nur der besseren \u00dcbersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschlie\u00dfenden Regelung.<\/p>\n<p>Stand 01.04.2017<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ml Medizinprodukte GmbH I. Geltungsbereich Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ml Medizinprodukte GmbH (im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform. II. 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